Die Landesregierung Nordrhein-Westfalen hat mit Gesetzesbeschluss vom 25.08.2023 beschlossen und verkündet, dass für Windenergieanlagen die pauschale 1.000-Meter-Abstandsregelung zu Wohnsiedlungen aufgehoben ist.
Diese Änderung betrifft vermutlich auch die rechtlichen Voraussetzungen für Kleinwindanlagen, obwohl sie im Gesetzesbeschluss nicht explizit erwähnt werden. Das kann zwar für Kleinwind-Projekte auf privaten und gewerblichen Grundstücken zu erheblich geringeren rechtlichem Prüfungs-Aufwand führen, jedoch ist jeder Verantwortliche eines solchen Projektes gut beraten, sich vor Ort bei der zuständigen Gemeinde rechtliche Sicherheit zu verschaffen.
Die bisherige Regelung, die vorsah, dass Windkraftanlagen einen Mindestabstand von 1.000 Metern zu Wohnbebauungen einhalten müssen, wurde mit breiter Mehrheit im Landtag NRW aufgehoben. In NRW kann auf der Grundlage des Willens dieses Gesetzes vermutet werden, dass Kleinwindanlagen mit einer Höhe bis zu 10 Metern künftig nicht nur näher an Wohnsiedlungen stehen dürfen, sondern, sofern keine anderen Einschränkungen greifen, wie in anderen Bundesländern, bezüglich den Genehmigungspflichten zu Baugenehmigungen, sogar Genehmigungs- oder Verfahrensfreiheit bestehen könnte. Insbesondere Projekte für Kleinwindanlagen, die verstärkt zur dezentralen Energieversorgung beitragen können, könnten von dieser Erleichterung profitieren.).
Quellen
- ZDF, “NRW kippt 1.000-Meter-Regel: Windräder dürfen näher an Wohngebiete rücken” (25.08.2023) https://www.zdf.de/nachrichten/politik/deutschland/nordrhein-westfalen-windrad-windkraft-abstand-100.html
- Städtetag NRW, “Gesetz zur Abschaffung der 1.000-Meter-Abstandsregel verabschiedet” (28.08.2023) https://www.kommunen.nrw/informationen/mitteilungen/datenbank/detailansicht/dokument/gesetz-zur-abschaffung-der-1000-meter-abstandsregel-von-windenergieanlagen-zu-wohnbebauung-verabsch.html
- Aulinger Rechtsanwälte, “Änderung der Landesbauordnung NRW: Geringere Abstandsflächen für Windenergieanlagen” https://www.aulinger.eu/wissen/fachbeitraege/detail/aenderung-der-landesbauordnung-nrw-solardachpflicht-und-geringere-abstandsflaechen-fuer-windenergieanlagen/