Aufhebung der 1.000-Meter-Abstandsregel in NRW fördert Einsatz von Kleinwindanlagen
Die Landesregierung Nordrhein-Westfalen hat mit Gesetzesbeschluss vom 25.08.2023 beschlossen und verkündet, dass für Windenergieanlagen die pauschale 1.000-Meter-Abstandsregelung zu Wohnsiedlungen aufgehoben ist. Diese Änderung betrifft vermutlich auch die rechtlichen Voraussetzungen für Kleinwindanlagen, obwohl sie im Gesetzesbeschluss nicht explizit erwähnt werden. Das kann zwar für Kleinwind-Projekte auf privaten und gewerblichen Grundstücken zu erheblich geringeren rechtlichem Prüfungs-Aufwand führen, [...]